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Zu den zusätzlichen restriktiven Maßnahmen gehört auch das Verbot der Einfuhr, des Erwerbs und der Beförderung iranischen Erdgases. Zur wirksamen Umsetzung dieses Verbots müssen Maßnahmen getroffen werden, um Erdgastauschgeschäfte zu verbieten, von denen bekannt ist oder bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass sie unter Umgehung des Verbots die Ausfuhr von Erdgas aus Iran steigern. Die Verträge, die mithilfe einer Rohrleitung erfüllt werden, die ohne einen Einspeisepunkt, der dazu bestimmt ist, den Erwerb von Erdgas mit Ursprung in Iran zu erleichtern oder den Export davon zu erhöhen, direkt mit dem Gasleitungsnetz der Union verbunden ist, sollten von dem Einfuhrverbot für Erdgas nicht betroffen sein.
Die Einfuhr, der Erwerb oder die Beförderung von iranischem Erdgas ist verboten. Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter,…
Erdgas, bei dem es sich um ein Ursprungserzeugnis Irans handelt oder das aus Iran ausgeführt worden ist, zu erwerben, zu befördern oder in die Union…
Folgender Artikel wird hinzugefügt: (1) Die Einfuhr, der Erwerb oder die Beförderung von iranischem Erdgas ist verboten. Die Union trifft die notwendigen…
Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für: a) Erdgas, das aus einem anderen Staat als Iran ausgeführt worden ist, wenn das ausgeführte Gas mit Gas, bei dem es…
Außerdem sollte verboten werden, Erdgas aus Iran zu erwerben, einzuführen oder zu befördern.
Außerdem sollten Beschränkungen für Investitionen in den iranischen Öl- und Gassektor, damit sie wirksam sind, bestimmte Schlüsseltätigkeiten erfassen, wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.