Erwägungsgrund 2 32012R0016
Die seit der Geltung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass es bestimmte Schwierigkeiten bei der Lagerung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs gibt. Würde das Datum des ersten Einfrierens solcher Lebensmittel angegeben, so könnten Lebensmittelunternehmer besser beurteilen, ob sich die betreffenden Lebensmittel für den menschlichen Verzehr eignen.