Erwägungsgrund 3 32012R0016
Die Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür betrifft die Etikettierung von Lebensmitteln, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, sowie bestimmte Aspekte ihrer Aufmachung und der Werbung für Lebensmittel. Die genannte Richtlinie gilt jedoch nicht für die vorhergehenden Stufen der Lebensmittelerzeugung.