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Durch diese Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) von netzbetriebenen Raumklimageräten mit einer Nennleistung ≤ 12 kW für das Kühlen oder, falls das Produkt keine Kühlfunktion aufweist, für das Heizen sowie von Komfortventilatoren mit einer elektrischen Ventilatorleistungsaufnahme ≤ 125 W im Hinblick auf das Inverkehrbringen festgelegt.
Diese Verordnung gilt nicht für
Geräte, die nichtelektrische Energiequellen verwenden;
Raumklimageräte, bei denen auf der Verflüssiger- und/oder der Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger verwendet wird.
Diese Verordnung gilt nicht für
Diese Verordnung gilt nicht für
Diese Verordnung gilt nicht für die folgenden Produktgruppen:
Diese Verordnung gilt nicht für a) Heizgeräte, die eigens für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus…
Diese Verordnung findet Anwendung für die
Diese Verordnung gilt nicht für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.