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Das obligatorische risikobasierte Überwachungssystem darf die Verpflichtung des Futtermittelunternehmers zur Einhaltung der EU-Vorschriften über Futtermittelhygiene nicht beeinträchtigen. Es sollte in die gute Hygienepraxis und in das HACCP-System integriert werden. Dies sollte von der zuständigen Behörde im Rahmen der Zulassung des Futtermittelunternehmers überprüft werden. Der Unternehmer sollte bei der regelmäßigen Überprüfung seiner eigenen Risikobewertung die Ergebnisse der Dioxinüberwachung berücksichtigen.
Eine verschärfte Dioxinüberwachung würde die Meldung von Verstößen und die Durchsetzung des Futtermittelrechts erleichtern. Die Futtermittelunternehmer müssen…
Die Futtermittelsicherheit hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Mindesthygieneanforderungen sollten gesetzlich vorgeschrieben werden. Es sollten amtliche…
Hauptziel der in dieser Verordnung festgelegten neuen Hygienevorschriften ist es, unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Grundsätze ein hohes…
Damit sichergestellt wird, dass innerhalb eines Betriebs oder einer Anlage die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt werden, ist ein System von…
In der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 sind allgemeine Bestimmungen über die Futtermittelhygiene sowie Bedingungen und Vorkehrungen festgelegt, die gewährleisten…
Mit Hilfe der HACCP-Grundsätze können die Futtermittelunternehmer ein höheres Niveau an Futtermittelsicherheit erreichen. Die HACCP-Grundsätze sollten nicht als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.