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Damit die Transparenz erhöht wird, sollten Labors, die Dioxinuntersuchungen durchführen, dazu verpflichtet sein, über den in der Richtlinie 2002/32/EG festgelegten Höchstgehalten liegende Ergebnisse nicht nur dem Futtermittelunternehmer, sondern auch der zuständigen Behörde zu melden; diese Verpflichtung entbindet allerdings den Futtermittelunternehmer nicht von seiner Verpflichtung, seinerseits die zuständige Behörde zu informieren.
Ein Lebensmittelunternehmer oder ein Futtermittelunternehmer ist verpflichtet, unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift ihm vorliegende…
Hat der Verantwortliche eines Labors, das Analysen bei Futtermitteln durchführt, aufgrund einer von dem Labor erstellten Analyse einer im Inland von einem…
Eine verschärfte Dioxinüberwachung würde die Meldung von Verstößen und die Durchsetzung des Futtermittelrechts erleichtern. Die Futtermittelunternehmer müssen…
Zur Gewährleistung eines harmonisierten Vorgehens bei der Durchsetzung in der gesamten Gemeinschaft ist es äußerst wichtig, dass Analyseergebnisse in…
Alle Unternehmer der Lebensmittel- und Futtermittelherstellungskette müssen auch weiterhin mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür sorgen, dass…
Aus Studien zum Transfer geht hervor, dass in manchen Fällen Gehalte an Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln, die den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.