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Die Behörde bewertete die Sicherheit von Steviolglycosiden als Süßungsmittel und gab am 10. März 2010 ihr Gutachten dazu ab. Die Verwendung von Steviolglycosiden, denen die Nummer E 960 zugeteilt wurde, ist seitdem unter genau festgelegten Bedingungen zulässig. Somit sollten für diesen Lebensmittelzusatzstoff Spezifikationen festgelegt werden.
Angesichts der Notwendigkeit, neue brennwertverminderte Produkte in Verkehr zu bringen, sollte die Verwendung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel bei…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) äußerte sich in einem Gutachten über die Sicherheit von Polyglycitolsirup zur Verwendung als…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der…
Die Kommission wird von Herstellern und Verwendern von Steviolglycosiden nach deren Zulassung Angaben über die tatsächliche Verwendung des…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) äußerte sich in einem Gutachten zur Sicherheit von basischem…
„zugelassener Lebensmittelzusatzstoff“ : vor dem 20. Januar 2009 zugelassener und in der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.