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Angesichts des Umstands, dass die geschätzte Exposition für alle Altersgruppen unter der ADI liegt, geben die Verwendungszwecke und Verwendungsmengen, die für Steviolglycoside (E 960) als Süßungsmittel beantragt wurden, keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken.
Da die Lebensmittelunterkategorie 14.1.5.2 Produkte umfasst, die nicht zum Verzehr durch Kleinkinder (12 bis 35 Monate) bestimmt sind, werfen die…
Im Jahr 2010 nahm die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten über die Sicherheit von Steviolglycosiden für die vorgeschlagenen Verwendungszwecke als…
Am 25. März 2013 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten oder ohne…
Die Behörde bewertete die Sicherheit von Steviolglycosiden als Süßungsmittel und gab am 10. März 2010 ihr Gutachten dazu ab. Die Verwendung von…
Am 27. Mai 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung von Steviolglycosiden (E 960) zur Verwendung als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren…
Daher sollte die Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren der Lebensmittelunterkategorie 05.2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.