Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr
Diese Verordnung steht im Einklang mit den anderen einschlägigen Bestimmungen zu Feuerwaffen, deren Teilen, wesentlichen Komponenten und Munition für militärische Zwecke, Sicherheitsstrategien, dem illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen sowie der Ausfuhr von Militärtechnologie, einschließlich des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern.
Erwägungsgrund 18 32012R0258Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen