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Diese Verordnung sollte nicht für Feuerwaffen, deren Teile und wesentliche Komponenten oder Munition gelten, die besonders für militärische Zwecke bestimmt sind. Die Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Anforderungen des Artikels 10 des VN-Feuerwaffenprotokolls zu entsprechen, sollten so angepasst werden, dass für Feuerwaffen, die für den zivilen Gebrauch bestimmt sind, vereinfachte Verfahren vorgesehen werden. Dementsprechend sollten Erleichterungen für die Genehmigung von Mehrfachlieferungen, für Durchfuhrmaßnahmen und für die vorübergehende Ausfuhr zu rechtmäßigen Zwecken gewährleistet werden.
Diese Verordnung enthält Vorschriften für Ausfuhrgenehmigungen und für Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen, deren Teilen und…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den anderen einschlägigen Bestimmungen zu Feuerwaffen, deren Teilen, wesentlichen Komponenten und Munition für…
Waffen, einschließlich Feuerwaffen, die der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen…
Da bei der Verabschiedung von Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren mehr Flexibilität erforderlich ist, damit den sich verändernden Risikobewertungen Rechnung…
Das VN-Feuerwaffenprotokoll verpflichtet die Vertragsparteien, Verwaltungsverfahren oder -systeme einzuführen oder zu verbessern, um die Herstellung,…
Vereinfachte Verfahren für die vorübergehende Ausfuhr oder die Wiederausfuhr von Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition finden wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.