Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr
Die Kommission hat gemäß dem Beschluss 2001/748/EG des Rates vom 16. Oktober 2001 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität das genannte Protokoll (im Folgenden das „VN-Feuerwaffenprotokoll“) am 16. Januar 2002 im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 1 32012R0258Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen