Gesetze
Gesetz wird geladen …
In die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 sollte eine Definition des Begriffs „Reinigung“ anstatt des Verweises auf die entsprechende ISO-Norm eingefügt werden; zudem sollten auch Definitionen der Begriffe „für den Verbraucher bestimmtes Waschmittel“ und „für den Verbraucher bestimmtes Maschinengeschirrspülmittel“ aufgenommen werden. Darüber hinaus sollte die Definition des Begriffs „Inverkehrbringen“ präzisiert und eine Definition von „Bereitstellung auf dem Markt“ aufgenommen werden.
Instandsetzung Maßnahmen zur Vorbereitung, Reinigung, Prüfung, Wartung und erforderlichenfalls zur Reparatur eines Gegenstands, oder entsorgten Produkts, um…
Wasch- und Reinigungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 genannten Stoffe, Gemische oder Produkte.…
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegten Definitionen der Begriffe „Bereitstellung auf dem Markt“,…
Im Interesse der Klarheit sollten die nötigen Definitionen festgelegt werden. Diese sollten sich auf die neuesten technischen und wissenschaftlichen…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollte sich der Begriff „Recycling“ nicht dieselbe Bedeutung haben wie in der Begriffsbestimmung in Richtlinie 2008/98/EG. Die…
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. „Detergens“: einen Stoff oder ein Gemisch , welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside enthält und für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.