Erwägungsgrund 1 32012R0259
In ihrem Bericht an den Rat und das Europäische Parlament vom 4. Mai 2007 hat die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates die Verwendung von Phosphaten in Detergenzien bewertet. Nach weiteren Analysen wurde der Schluss gezogen, dass die Verwendung von Phosphaten in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln begrenzt werden sollte, um den Beitrag der Phosphate in Detergenzien zur Eutrophierung und die Kosten für die Eliminierung von Phosphaten in Kläranlagen zu senken. Dabei können mehr Kosten eingespart werden, als durch die Neuformulierung von für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln anhand von Alternativen zu Phosphaten anfallen.