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Die Schaffung eines integrierten Markts für elektronische Zahlungen in Euro ohne Unterscheidung zwischen Inlandszahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen ist Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts. Zu diesem Zweck sollen durch den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (im Folgenden „SEPA“ für „single euro payment area“) gemeinsame unionsweite Zahlungsdienste entwickelt werden, die die derzeitigen inländischen Zahlungsdienste ersetzen. SEPA soll den Bürgern und Unternehmen der Union durch Einführung offener, gemeinsamer Zahlungsstandards, -regeln und -praktiken und durch eine integrierte Zahlungsverarbeitung sichere, nutzerfreundliche und zuverlässige Euro-Zahlungsdienste zu konkurrenzfähigen Preisen bieten. Dies sollte unabhängig vom Standort in der Union für inländische und grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen unter den gleichen grundlegenden Bedingungen, Rechten und Pflichten gelten. Die Vollendung des SEPA sollte so erfolgen, dass der Zugang für Markteinsteiger und die Entwicklung neuer Produkte erleichtert sowie günstige Bedingungen für mehr Wettbewerb bei den Zahlungsdiensten und die ungehinderte Entwicklung und schnelle, unionsweite Anwendung von Innovationen im Bereich der Zahlungsdienste geschaffen werden. Somit dürften bessere Skaleneffekte, gesteigerte Betriebseffizienz und verstärkter Wettbewerb einen generellen Preissenkungsdruck bei elektronischen Zahlungsdiensten in Euro auslösen, da diese unter den gegebenen Voraussetzungen eine optimale Lösung bieten. Dies wird sich insbesondere in Mitgliedstaaten, in denen Zahlungen im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten relativ teuer sind, deutlich bemerkbar machen. Deshalb dürfte der Übergang zu SEPA für die Zahlungsdienstnutzer im Allgemeinen und die Verbraucher im Besonderen insgesamt keine Preiserhöhungen bewirken. Ist indes der Zahlungsdienstnutzer ein Verbraucher, sollte der Grundsatz, keine höheren Entgelte zu erheben, gefördert werden. Die Kommission wird die Preisentwicklungen im Zahlungssektor weiterhin überwachen und sollte diesbezüglich eine jährliche Analyse vorlegen.
Die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt bietet eine zeitgemäße…
Nur eine schnelle und umfassende Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften wird die Vorteile eines integrierten Zahlungsverkehrsmarkts voll zum…
Die technische Interoperabilität ist eine Voraussetzung für Wettbewerb. Die Schaffung eines integrierten Markts für elektronische Zahlungssysteme in Euro ist…
Beim Ausmaß der Nutzung von Überweisungs- und Lastschriftverfahren bestehen zwar Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, doch würde eine gemeinsame Frist am…
Zahlungsdienstleister und -nutzer sollten über genügend Zeit verfügen, die Anpassung an die technischen Anforderungen vorzunehmen. Die Anpassungsperiode sollte…
Die Selbstregulierung des europäischen Bankensektors im Rahmen der SEPA-Initiative hat sich nicht als ausreichend erwiesen, um sowohl auf der Angebots- als auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.