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Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates stellt zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates einen wichtigen Schritt zur Vollendung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) dar, in dem nicht zwischen grenzübergreifenden und inländischen Zahlungen unterschieden wird. Hauptziel der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 ist es, von den nationalen Überweisungs- und Lastschriftsystemen auf die harmonisierten SEPA-Überweisungen und -Lastschriften umzustellen, indem die Unionsbürger unter anderem eine einheitliche internationale Kontonummer (IBAN) erhalten, die bei allen auf Euro lautenden SEPA-Überweisungen und -Lastschriften verwendet werden kann.
IBAN eine IBAN gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 15 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EU) Nr.…
„IBAN“ eine internationale Nummer gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 15 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.…
Die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft sieht…
Um den Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse an die technischen Anforderungen der…
Seit Erlass der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 haben die Kommission und die Europäische Zentralbank die Fortschritte bei der Umstellung auf den SEPA aufmerksam…
Die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates hat den Zweck, den grenzüberschreitenden Transport von Euro-Bargeld zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.