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Da Zahlungsdienstleister, die in Mitgliedstaaten ansässig sind, deren Währung nicht der Euro ist, spezielle Vorbereitungsarbeit außerhalb des Zahlungsmarkts für ihre nationale Währung leisten müssen, sollten solche Zahlungsdienstleister die Anwendung der technischen Anforderungen um einen bestimmten Zeitraum verschieben dürfen. Die Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, sollten die technischen Anforderungen allerdings rasch erfüllen, um einen echten europäischen Zahlungsverkehrsraum zu schaffen, der den Binnenmarkt stärken wird.
Zahlungsdienstleister, die auf Euro lautende Zahlungsdienste anbieten und die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, der den Euro nicht als Währung eingeführt…
Zahlungsdienstleister und -nutzer sollten über genügend Zeit verfügen, die Anpassung an die technischen Anforderungen vorzunehmen. Die Anpassungsperiode sollte…
Sind Zahlungsdienstleister in einem Mitgliedstaat ansässig, dessen Währung der Euro ist, kommen sie diesem Artikel bis zum 9. Januar 2025 nach. Sind…
Sind Zahlungsdienstleister in einem Mitgliedstaat ansässig, dessen Währung der Euro ist, so kommen sie diesem Artikel bis zum 9. Oktober 2025 nach. Sind…
Für die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, ist ein Verfahren für die Umrechnung der in Landeswährung ausgedrückten Beträge in Euro…
Ein Zahlungsdienstleister, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist, dessen Währung nicht der Euro ist, ist abweichend von Absatz 1 und vorbehaltlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.