Erwägungsgrund 16 32012R0260
Um im Interesse der Klarheit und Einfachheit für die Verbraucher einen konzertierten Übergangsprozess zu ermöglichen, ist es angebracht, ein einheitliches Umstellungsdatum festzulegen, bis zu dem alle Überweisungen und Lastschriften diese technischen Anforderungen erfüllen sollten, wobei der Markt jedoch für weitere Entwicklungen und Innovationen offen bleiben sollte.