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Das Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe und der Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, ist eine Maßnahme, die in erster Linie angesichts der Besorgnis des Rates hinsichtlich der Verschlechterung der Menschenrechtslage in Iran ergriffen wurde, und daher in die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgenommen werden sollte. Die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Das Verbot in Bezug auf Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden können, sollte in Anbetracht seiner Ziele nicht in dieser Verordnung, sondern…
Die Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007…
Darüber hinaus sollte das Verbot, Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, zu liefern, zu verkaufen oder weiterzugeben, in Anbetracht…
Die mit der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 verhängten Maßnahmen spiegeln die Besorgnis des Rates hinsichtlich der Art des iranischen Nuklearprogramms wider,…
Als Reaktion auf die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Iran verhängte der Rat am 12. April 2011 mit der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 im Einklang mit…
Angesichts der ernsten Menschenrechtslage in Iran ist im Beschluss 2012/168/GASP vom 23. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.