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Die Aufsichtsfähigkeiten zuständiger Behörden sind in der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 nicht geregelt. Die vorliegende Verordnung ändert daher die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, so dass diese das Verwaltungs- und Managementsystem zuständiger Behörden und Organisationen einbezieht. Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sollten Vorschriften zu einem Informationsnetz zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Agentur ebenfalls in die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 aufgenommen werden.
zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, in der jeweils geltenden Fassung, für die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr.…
Maßnahmen bei festgestellter sonstiger Nichtkonformität im Sinne des Artikels 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder des Artikels 92 Absatz 1 der…
Für die Zwecke von Artikel 97, Artikel 98 Absätze 1, 4, 5, 9 und 10, Artikel 101 Absatz 4 und Artikel 102 dieser Richtlinie sowie der Anwendung der Verordnung…
Absatz 1 steht dem nicht entgegen, dass die zuständigen Behörden im Einklang mit dieser Richtlinie, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der Verordnung (EU)…
Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Pflichten der Mitgliedstaaten bei der Verwaltung und Kontrolle nach Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 und die Berichtigungsmechanismen nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.