Art. 17 Abs. 5 32024R1485VERORDNUNG (EU) 2024/1485 DES RATES vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Anhang III auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Art. 17 Abs. 5 32017R2063VERORDNUNG (EU) 2017/2063 DES RATES vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang III auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Art. 19 32015R0735VERORDNUNG (EU) 2015/735 DES RATES vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 748/2014
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Anhang III auf der Grundlage von durch die Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Art. 5 32006R1412VERORDNUNG (EG) Nr. 1412/2006 DES RATES vom 25. September 2006 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon
Die Kommission wird ermächtigt, den Anhang auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.