Erwägungsgrund 7 32012R0379
Nach Vorlage eines Antrags von Gelita AG gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Kollagen-Hydrolysat auf die Gelenkfunktion abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2011-00201). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Charakteristisches Gemisch von Kollagenpeptiden (Kollagen-Hydrolysat) zur Erhaltung der Gelenkfunktion bei körperlich aktiven Menschen“.