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Da bei der Herstellung von Lebensmitteln seit Jahrzehnten größere Mengen an Zusatzstoffen verwendet werden, sollte ein Übergangszeitraum vorgesehen werden, damit sich die Lebensmittelunternehmer hinsichtlich der Verwendungszwecke anderer aluminiumhaltiger Lebensmittelzusatzstoffe als Lacke an die neuen Anforderungen der vorliegenden Verordnung anpassen können.
Da heutzutage neue innovative Herstellungstechniken zur Verfügung stehen, durch die die Verunreinigung von Lebensmittelzusatzstoffen verringert wird, sollte der…
Die Kennzeichnung des Aluminiumgehalts in Aluminiumlacken, die nicht zum Verkauf an die Endverbraucher bestimmt sind, ist derzeit fakultativ. Sie sollte…
Um der Lebensmittelindustrie ausreichend Zeit zu lassen, ihre Produktion an die in dieser Verordnung festgelegten neuen Verwendungsbedingungen und…
Daher sollten die geltenden Verwendungsbedingungen geändert und die Verwendungsmengen für aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich…
Damit die Lebensmittelunternehmer die Kennzeichnung ihrer Erzeugnisse an die mit dieser Verordnung eingeführten neuen Anforderungen anpassen können, ist es…
Da einige der Zubereitungen seit Jahrzehnten verwendet werden, sollte ein Übergangszeitraum von 24 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eingeräumt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.