Art. 1 32012R0383Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für Führerscheine, die im Einklang mit der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellt wurden und einen Mikrochip enthalten.
Erwägungsgrund 1 32014R0575VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2014 DER KOMMISSION vom 27. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 zur Festlegung technischer Anforderungen in Bezug auf Führerscheine, die ein Speichermedium (einen Mikrochip) enthalten (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission , die für Führerscheine gilt, die einen Mikrochip enthalten, sind eine Reihe technischer Anforderungen…
Erwägungsgrund 5 32012R0383Die technischen Anforderungen an Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten, sollten auf international vereinbarten technischen Normen beruhen, insbesondere…
Art. 8 32012R0383Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Art. 2 Abs. 2 32012R0383Allgemeine Anforderungen
Auf dem Mikrochip werden die in Anhang I Absatz I.2.1 aufgeführten harmonisierten Führerscheinangaben gespeichert.