Erwägungsgrund 4 32012R0383
Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten, sollten einem angemessenen EU-Typgenehmigungsverfahren unterzogen werden, damit sichergestellt ist, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Führerscheine, die keinen Mikrochip enthalten, sollten dieses EU-Typgenehmigungsverfahren nicht durchlaufen müssen.