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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I Allgemeine Anforderungen an Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten Die in diesem Anhang aufgeführten allgemeinen Anforderungen an Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten, beruhen auf internationalen Normen, insbesondere auf den Normen der ISO/IEC-Reihe 18013. Sie umfassen: — die Spezifikationen in Bezug auf den Mikrochip und die logische Datenstruktur auf dem Mikrochip, — die Spezifikationen in Bezug auf die zu speichernden harmonisierten und zusätzlichen Angaben und — die Spezifikationen in Bezug auf die Datenschutzmechanismen für die digital auf dem Mikrochip gespeicherten Angaben. I.1 ABKÜRZUNGEN Abkürzung Bedeutung AID Application Identifier (Anwendungskennung) BAP Basic Access Protection (grundlegender Zugangsschutz) DG Data Group (Datengruppe) EAL 4+ Evaluation Assurance Level 4 Augmented (Vertrauenswürdigkeitsstufe 4+) EF Elementary File (Elementardatei) EFID Elementary File Identifier (Kennung der Elementardatei) eMRTD Machine Readable Travel Document (maschinenlesbares Reisedokument) ICC Integrated Circuit Card (Chipkarte) ISO International Organization for Standardization (Internationale Organisation für Normung) LDS Logical Data Structure (logische Datenstruktur) PICC Proximity Integrated Circuit Card (kontaktlose Chipkarte) PIX Proprietary Application Identifier Extension (Anwendungskennungs-Erweiterung des Providers) RID Registered Application Identifier (registrierte Anwendungskennung) SOd Document Security Object (Sicherheitsobjekt) I.2 AUF DEM MIKROCHIP GESPEICHERTE ANGABEN I.2.1 Harmonisierte obligatorische und fakultative Führerscheinangaben Auf dem Mikrochip werden die in Anhang I Absatz 3 der Richtlinie 2006/126/EG aufgeführten harmonisierten Führerscheinangaben gespeichert. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat für die Aufnahme von in Anhang I Absatz 3 der Richtlinie 2006/126/EG als fakultativ gekennzeichneten Angaben, so werden diese ebenfalls auf dem Mikrochip gespeichert. I.2.2 Zusätzliche Angaben Nach Konsultation der Kommission dürfen die Mitgliedstaaten zusätzliche Angaben auf dem Mikrochip speichern, sofern dies nicht zu Beeinträchtigungen der Durchführung der Richtlinie 2006/126/EG führt. Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, zusätzliche Angaben zu speichern, übermitteln der Kommission detaillierte Informationen über die Art der zusätzlichen Angaben und die Gründe für die Speicherung dieser Angaben auf dem Mikrochip. Die Kommission prüft diese Informationen und nimmt gegebenenfalls vor dem Hintergrund der in diesem Anhang festgelegten Anforderungen und nach Konsultation der gemäß Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingerichteten Datenschutzgruppe Stellung. In ihrer Stellungnahme gibt die Kommission erforderlichenfalls auch an, ob die zusätzlichen Angaben in der EU-Führerscheinanwendung oder einer anderen Anwendung zu speichern sind. I.3 MIKROCHIP I.3.1 Art des Speichermediums Das Speichermedium für Führerscheinangaben besteht aus einem Mikrochip mit einer Kontaktschnittstelle, einer kontaktlosen Schnittstelle oder einer Kombination aus beiden (duale Schnittstelle) gemäß Anhang II Nummer 1 dieser Verordnung. I.3.2 Anwendungen Alle Daten auf einem Mikrochip werden in Anwendungen gespeichert. Alle Anwendungen auf dem Mikrochip werden anhand eines eindeutigen Codes, der Anwendungskennung (AID), gemäß Anhang II Nummer 2 identifiziert. I.3.2.1 EU-Führerscheinanwendung Obligatorische und fakultative Führerscheinangaben werden auf der dazu vorgesehenen EU-Führerscheinanwendung gespeichert. Die AID für die EU-Führerscheinanwendung lautet „A0 00 00 04 56 45 44 4C 2D 30 31“ und setzt sich zusammen aus — der registrierten Anwendungskennung (RID) der Europäischen Kommission „A0 00 00 04 56“ — sowie aus der Anwendungskennungserweiterung des Providers (PIX) „45 44 4C 2D 30 31“ (EDL-01). Die Daten werden im Rahmen einer logischen Datenstruktur (LDS) in Datengruppen (DG) zusammengefasst. Die Datengruppen werden als Elementardateien (EF) in der EU-Führerscheinanwendung gespeichert und entsprechend Anhang II Nummer 3 geschützt. I.3.2.2 Sonstige Anwendungen Neben der EU-Führerscheinanwendung gibt es eine oder mehrere spezifische Anwendungen zur Speicherung sonstiger zusätzlicher Angaben. Jede dieser Anwendungen wird anhand einer eindeutigen AID identifiziert. I.4 LOGISCHE DATENSTRUKTUR DER EU-FÜHRERSCHEINANWENDUNG I.4.1 Logische Datenstruktur Die Führerscheinangaben werden in einer logischen Datenstruktur (LDS) gemäß Anhang II Nummer 4 auf dem Mikrochip gespeichert. In diesem Absatz sind zusätzliche Anforderungen an die obligatorischen, fakultativen und zusätzlichen DG festgelegt. Jede Datengruppe wird in einer Elementardatei (EF) gespeichert. Die für die EU-Führerscheinanwendung zu verwendenden EF werden anhand der Elementardateikennungen (EFID) und der Kurz-Elementardateikennung (Short EFID) gemäß Anhang II Nummer 5 identifiziert. I.4.2 Obligatorische Datengruppen Die obligatorischen und fakultativen Datenelemente werden in den folgenden DG gespeichert: — DG 1: alle obligatorischen und fakultativen Datenelemente auf dem Dokument, mit Ausnahme des Gesichts und der Unterschrift, — DG 5: Bild der Unterschrift des Führerscheininhabers, — DG 6: Bild des Gesichts des Führerscheininhabers. Die Daten der DG 1 werden gemäß Absatz I.6 dieses Anhangs sowie gemäß Anhang II Nummer 6 strukturiert. Die in anderen DG enthaltenen Daten werden gemäß den in Anhang II Nummer 7 aufgeführten Spezifikationen gespeichert. I.4.3 Zusätzliche Datengruppen Die zusätzlichen Datenelemente werden in den folgenden DG gespeichert: — DG 2: Angaben zum Führerscheininhaber, mit Ausnahme biometrischer Daten, — DG 3: Angaben zur ausstellenden Behörde, — DG 4: Foto (Porträt), — DG 7: biometrische Daten (zu den Fingerabdrücken) des Führerscheininhabers, — DG 8: biometrische Daten (zur Iris) des Führerscheininhabers, — DG 11: sonstige Angaben, wie z. B. der vollständige Name des Führerscheininhabers im nationalen Alphabet. Die in diesen DG enthaltenen Daten werden gemäß den in Anhang II Nummer 8 aufgeführten Spezifikationen gespeichert. I.5 DATENSCHUTZMECHANISMEN Zur Validierung der Authentizität und Integrität des Mikrochips und der darauf gespeicherten Daten sowie zur Beschränkung des Zugangs zu Führerscheindaten sind angemessene Mechanismen anzuwenden. Die Daten auf dem Mikrochip werden gemäß den in Anhang II Nummer 3 aufgeführten Spezifikationen geschützt. Dieser Absatz enthält weitere einzuhaltende Anforderungen. I.5.1 Überprüfung der Authentizität I.5.1.1 Obligatorische passive Authentifizierung Alle in der EU-Führerscheinanwendung gespeicherten DG werden im Wege der passiven Authentifizierung geschützt. Die mit der passiven Authentifizierung in Verbindung stehenden Daten müssen den in Anhang II Nummer 9 festgelegten Anforderungen entsprechen. I.5.1.2 Fakultative aktive Authentifizierung Fakultative aktive Authentifizierungsmechanismen werden angewandt, um sicherzustellen, dass der ursprüngliche Mikrochip nicht ausgetauscht wurde. I.5.2 Zugangsbeschränkung I.5.2.1 Obligatorischer grundlegender Zugangsschutz Der Mechanismus für den grundlegenden Zugangsschutz (BAP) wird auf alle Daten in der EU-Führerscheinanwendung angewandt. Im Interesse der Interoperabilität mit bestehenden Systemen, z. B. für maschinenlesbare Reisedokumente (eMRTD), ist ein einzeiliger maschinenlesbarer Bereich (Machine Readable Zone, MRZ) gemäß Anhang II Nummer 10 vorzusehen. Der für den Zugriff auf den Chip verwendete Schlüssel Kdoc wird aus der einzeiligen MRZ generiert, die entweder manuell oder mit Hilfe eines Lesegeräts zur optischen Zeichenerkennung (Optical Character Recognition, OCR) eingegeben werden kann. Dabei ist die gemäß Anhang II Nummer 10 für eine einzeilige MRZ definierte BAP-1-Konfiguration anzuwenden. I.5.2.2 Bedingte erweiterte Zugangskontrolle Werden sensiblere Daten auf dem Mikrochip gespeichert, so wird der Zugang zu diesen Daten mit Hilfe zusätzlicher Maßnahmen kontrolliert. Die Mechanismen zur erweiterten Zugangskontrolle müssen den in Anhang II Nummer 11 aufgeführten Spezifikationen entsprechen. I.5.3 Public Key Infrastructure (PKI) für Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten Die in Artikel 6 genannte zentrale Ansprechstelle trifft gemäß Anhang A der ISO-Norm 18013-3 die auf nationaler Ebene erforderlichen Vorkehrungen für die Verwaltung der öffentlichen Schlüssel. I.6 DATENDARSTELLUNG I.6.1 Formatierung der Daten in DG 1 Tag L Wert Kodierung O/F 61 V DG1 Datenelemente (geschachtelt) Tag L Wert 5F 01 V Nummer der Typgenehmigung ans O 5F 02 V Zusammengesetztes Datenobjekt aus demografischen Datenelementen O Tag L Wert 5F 03 3 Ausstellungsmitgliedstaat a3 O 5F 04 V Nachname(n) des Inhabers as O 5F 05 V Vorname(n) des Inhabers as O 5F 06 4 Geburtsdatum (TTMMJJJJ) n8 O 5F 07 V Geburtsort ans O 5F 08 3 Staatsangehörigkeit a3 F 5F 09 1 Geschlecht M/W/U O 5F 0A 4 Ausstellungsdatum des Führerscheins (TTMMJJJJ) n8 O 5F 0B 4 Ablaufdatum des Führerscheins (TTMMJJJJ) n8 O 5F 0C V Ausstellende Behörde ans O 5F 0D V Verwaltungsnummer (nicht Dokumentennummer) ans F 5F 0E V Dokumentennummer an O 5F 0F V Wohnort, Wohnsitz oder Postanschrift ans F 7F 63 V Zusammengesetztes Datenobjekt aus Fahrzeugklassen/Beschränkungen/Bedingungen O Tag L Wert (wie nachstehend definiert kodiert) 02 1 Zahl der Klassen/Beschränkungen/Bedingungen N O 87 V Klasse/Beschränkung/Bedingung ans O 87 V Klasse/Beschränkung/Bedingung ans F … … … … … 87 V Klasse/Beschränkung/Bedingung ans F I.6.2 Logisches Aufzeichnungsformat Die Kategorien der Fahrzeuge, Beschränkungen und Bedingungen werden in einem Datenobjekt zusammengestellt, das die in folgender Tabelle angegebene Struktur aufweist: Fahrzeugklasse (Code) Ausstellungsdatum Ablaufdatum Code Zeichen Wert Dabei gilt: — Die Fahrzeugklassen werden anhand der in Artikel 4 der Richtlinie 2006/126/EG festgelegten Codes (wie AM, A1, A2, A, B1, B usw.) angegeben. — Das Ausstellungsdatum wird in der Form TTMMJJJJ (Tag in zwei Ziffern, gefolgt vom Monat in zwei Ziffern, gefolgt vom Jahr in vier Ziffern) für die Fahrzeugklasse angegeben. — Das Ablaufdatum wird in der Form TTMMJJJJ (Tag in zwei Ziffern, gefolgt vom Monat in zwei Ziffern, gefolgt vom Jahr in vier Ziffern) für die Fahrzeugklasse angegeben. — Code, Zeichen und Wert betreffen zusätzliche Informationen oder Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugklasse oder des Fahrers. ANHANG II Liste anwendbarer Normen für Führerscheine, die ein Speichermedium enthalten Nr. Gegenstand Vorschrift Anwendbar auf 1 Schnittstelle des Speichermediums, Organisation und Befehle ISO/IEC-Reihe 7816 (Kontaktschnittstelle), ISO/IEC-Reihe 14443 (kontaktlose Schnittstelle) gemäß ISO/IEC 18013-2:2008, Anhang C Anhang I, Absatz I.3.1 2 Anwendungskennung ISO/IEC 7816-5:2004 Anhang I, Absatz I.3.2 3 Datenschutzmechanismen ISO/IEC 18013-3:2009 Anhang I, Absatz I.3.2.1 Anhang I, Absatz I.5 4 Logische Datenstruktur ISO/IEC 18013-2:2008 Anhang I, Absatz I.4.1 5 Elementardatei-Kennungen ISO/IEC 18013-2:2008 Tabelle C.2 Anhang I, Absatz I.4.1 6 Datendarstellung für DG 1 ISO 18013-2:2008, Anhang C.3.8 Anhang I, Absatz I.4.2 Anhang I, Absatz I.6.1 7 Darstellung obligatorischer Daten für DG 5 und DG 6 ISO/IEC 18013-2:2008, Anhang C.6.6 und Anhang C.6.7, die Bilder von Gesicht und Unterschrift sind im JPEG- oder JEPG2000-Format zu speichern Anhang I, Absatz I.4.2 8 Darstellung fakultativer und zusätzlicher Daten ISO/IEC 18013-2:2008, Anhang C Anhang I, Absatz I.4.3 9 Passive Authentifizierung ISO/IEC 18013-3:2009, Absatz 8.1, Daten werden im EF.SOd (Document Security Object) in der LDS gespeichert Anhang I, Absatz I.5.1.1 10 Grundlegende Zugangsbeschränkung ISO/IEC 18013-3:2009 und deren Version 1 Anhang I, Absatz I.5.2.1 Konfiguration der grundlegenden Zugangsbeschränkung ISO/IEC 18013-3:2009, Anhang B.8 11 Erweiterte Zugangsbeschränkung Technische Richtlinie TR-03110, „Advanced Security Mechanisms for Machine Readable Travel Documents — Extended Access Control (EAC) Version 1.11“ Anhang I, Absatz I.5.2.2 12 Prüfverfahren ISO 18013-4:2011 Anhang III, Absatz III.1 13 Sicherheitszertifikat Vertrauenswürdigkeits-Stufe 4+ (EAL 4+) oder gleichwertige Stufe Anhang III, Absatz III.2 14 Funktionszertifikat Chipkartenprüfung gemäß ISO-Reihe 10373 Anhang III, Absatz III.3 ANHANG III Verfahren für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten III.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Hersteller, die eine EU-Typgenehmigung für Führerscheine mit einem Mikrochip beantragen, müssen ein Sicherheitszertifikat und ein Funktionszertifikat vorlegen. Alle beabsichtigten Änderungen des Herstellungsverfahrens, auch an der Software, sind der Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, vorab zu melden. Die Behörde kann vor der Genehmigung der Änderung weitere Informationen anfordern und die Durchführung weiterer Prüfungen verlangen. Die Prüfungen werden anhand der in Anhang II Nummer 12 dieser Verordnung festgelegten Verfahren durchgeführt. III.2 SICHERHEITSZERTIFIKAT Im Rahmen der Sicherheitsprüfung werden die Mikrochips von Führerscheinen anhand der in Anhang II Nummer 13 angegebenen Kriterien bewertet. Ein Sicherheitszertifikat wird nur erteilt, wenn erfolgreich nachgewiesen wurde, dass der Mikrochip vor Datenmanipulation und -änderungen geschützt ist. III.3 FUNKTIONSZERTIFIKAT Die Funktionsprüfung von Führerscheinen, die einen Mikrochip enthalten, erfolgt als Laborprüfung gemäß den in Anhang II Nummer 14 angegebenen Kriterien. Mitgliedstaaten, die einen Mikrochip auf Führerscheinen einführen, stellen sicher, dass die einschlägigen Funktionsnormen und die in Anhang I aufgeführten Anforderungen erfüllt sind. Der Hersteller erhält ein Funktionszertifikat, wenn — ein gültiges Sicherheitszertifikat für den Mikrochip vorliegt, — die Erfüllung der in Anhang II aufgeführten Anforderungen nachgewiesen wurde und — die Funktionsprüfungen bestanden wurden. Für die Ausstellung des Funktionszertifikats ist die einschlägige Behörde des Mitgliedstaats zuständig. Auf dem Funktionszertifikat sind die ausstellende Behörde, der Antragsteller, die Kennung des Mikrochips und eine detaillierte Liste der Prüfungen und ihrer Ergebnisse anzugeben. III.4 EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN III.4.1 Musterbogen Die Mitgliedstaaten stellen die EU-Typgenehmigungsbögen nach Vorlage der Sicherheits- und Funktionszertifikate gemäß diesem Anhang aus. Die EU-Typgenehmigungsbögen müssen dem Muster in Anhang IV entsprechen. III.4.2 Nummerierungssystem Die EU-Typgenehmigungsnummer umfasst folgende Bestandteile: a) den Kleinbuchstaben „e“, gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die EU-Typgenehmigung erteilt hat: b) die Buchstabenkombination DL nach einem Bindestrich, gefolgt von den zwei Ziffern, die der laufenden Nummer dieser Verordnung bzw. ihrer letzten wesentlichen technischen Änderung entsprechen. Die laufende Nummer dieser Verordnung lautet 00; c) eine von dem ausstellenden Mitgliedstaat zugeteilte eindeutige Kennziffer der EU-Typgenehmigung. Beispiel für eine EU-Typgenehmigungsnummer: e50-DL00 12345 Die Genehmigungsnummer wird in jedem Führerschein, der einen solchen Mikrochip enthält, in der DG 1 des Mikrochips gespeichert. ANHANG IV Muster eines EU-Typgenehmigungsbogens für Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten Zuständige Behörde: … Mitteilung betreffend : — Genehmigung — Rücknahme der Genehmigung für einen EU-Führerschein mit einem Mikrochip. Genehmigungsnummer: … 1. Marke oder Warenzeichen des Herstellers: … 2. Modell: … 3. Name des Herstellers bzw. seines Vertreters: … … 4. Adresse des Herstellers bzw. seines Vertreters: … … 5. Laborprüfberichte: 5.1 Nr. des Sicherheitszertifikats: … Datum: … Ausgestellt von: … 5.2 Nr. des Funktionszertifikats: … Datum: … Ausgestellt von: … 6. Datum der Genehmigung: … 7. Datum der Rücknahme der Genehmigung: … 8. Ort: … 9. Datum: … 10. Anlagen (Beschreibungen usw.): … 11. Unterschrift: …
für Deutschland
für Frankreich
für Italien
für die Niederlande
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für Belgien
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für die Tschechische Republik
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für das Vereinigte Königreich
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für Zypern
für Malta;
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