Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach den Konsultationen zwischen den Küstenstaaten über die Bewirtschaftung von Makrele, Blauem Wittling, Skandinavischem Atlantikhering und Nordsee-Schellfisch kann die Union Fangtätigkeiten von EU-Schiffen von bis zu 10 % über die der Union zur Verfügung stehende Quote hinaus mit der Maßgabe genehmigen, dass die über die der Union zur Verfügung stehende Quote hinaus gefangenen Mengen von ihrer Quote für das Jahr 2013 abgezogen werden. Desgleichen kann die Union nicht in Anspruch genommene Mengen von bis zu 10 % der Quote, die ihr 2012 zur Verfügung stand, im Jahr 2013 nutzen. Es ist angezeigt, den betreffenden Mitgliedstaaten eine entsprechende Flexibilität bei der Verwaltung dieser Fangmöglichkeiten zu ermöglichen, indem ihnen insbesondere gestattet wird, sich für die Nutzung einer Flexibilitätsquote zu entscheiden.
Wenn eine Befischung eines Bestands oder einer Bestandsgruppe, der bzw. die der Europäischen Union im Rahmen eines internationalen Abkommens zur Verfügung…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern , und Island vorgesehen…
Die im Rahmen einer solchen erhöhten Quote im Jahr 2012 gefangenen Mengen, die über die ursprüngliche Quote hinausgehen, werden bei der Berechnung der Quote des…
Auf ihrer Jahrestagung 2011 hat die Internationale Kommission für die Erhaltung des Atlantischen Thunfischs (ICCAT) die Übereinstimmungstabellen mit den…
Bei den Konsultationen zwischen der Union und den Färöern über die Fangmöglichkeiten wurde für 2011 keine Einigung erzielt. Nach einer weiteren…
1. Dieser Artikel gilt für die folgenden Bestände: 2. In Bezug auf jeden Bestand, der in Absatz 1 aufgeführt ist, kann sich ein Mitgliedstaat entscheiden, seine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.