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Bei den Kabeljaufischereien der Union in EU-Gewässern und internationalen Gewässern der ICES-Gebiete I und IIB sind herkömmlicherweise Beifänge von Schellfisch angefallen. Daher ist es notwendig, für diese Fischereien Beifanggrenzen für Schellfisch festzulegen, die mit den historischen Mengen in Einklang stehen.
Die Bestimmungen über die Beschränkungen der Fischerei auf Kabeljau, Schellfisch und Wittling im ICES-Gebiet VI müssen korrigiert werden, um sicherzustellen,…
Die Fangbeschränkungen für Kabeljau in den ICES-Gebieten VIIb-k, VIII, IX und X und den Gemeinschaftsgewässern des Gebiets COPACE 34.1.1 wurden in Anhang IA der…
Als Folge der Überprüfung der Stintdorschbestände im Einklang mit Absatz 5 können die Fangmöglichkeiten für Wittling in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa,…
(1) Diese Menge darf nur gefischt werden, solange die Beifänge von Wittling in den ICES-Gebieten IIIa und IV sowie in den EG-Gewässern des ICES-Gebiets IIa und…
In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen bei der Fischerei auf Eberfisch in den ICES-Untergebieten VI, VII und VIII sollten im Interesse einer nachhaltigen…
Das Vereinigte Königreich hat Informationen zu den Kabeljaufängen einer Gruppe von Fischereifahrzeugen vorgelegt, die mit Grundschleppnetzen in der Irischen See…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.