Erwägungsgrund 3 32012R0461
In der Verordnung (EG) Nr. 657/2007 der Kommission vom 14. Juni 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Aufstellung von europäischen Stichprobenplänen wurden die Regeln und Bedingungen für die Datenübermittlung durch die an den europäischen Stichprobenplänen für die Konjunkturstatistik teilnehmenden Mitgliedstaaten festgelegt.