Erwägungsgrund 5 32012R0461
Die Variablen zu Auftragseingängen in der Industrie, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 eingeführt wurden, sollten als Leitindikator für die künftige Produktion dienen. Die Vorhersagefähigkeit dieser Variablen hat sich allerdings als begrenzt erwiesen; und da sie nicht für alle Mitgliedstaaten zu stabilen Richtwerten führten, hat sich der Ausschuss für das Europäische Statistische System darauf geeinigt, die Datenerfassung zu den Variablen zu Auftragseingängen in der Industrie im Rahmen der Prioritätensetzung bei der Entwicklung und Erstellung von Statistiken im Lichte knapper Ressourcen und mit dem Ziel, die Belastung für das Europäische Statistische System zu verringern, einzustellen.