Erwägungsgrund 3 32012R0464
Die Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten und die Vereinbarung mit Kanada sehen dreiphasige Regelungen zur schrittweisen Aufhebung der Sanktionen vor, die von den Vereinigten Staaten und von Kanada gemäß der Genehmigung der WTO von 1999 gegen bestimmte Waren der Union verhängt wurden. Diesbezüglich sollte die Union das autonome Zollkontingent für Rindfleisch von nicht mit Wachstumshormonen behandelten Tieren, das die sonstigen Einfuhrvorschriften der Union in vollem Umfang erfüllt, schrittweise erhöhen.