Erwägungsgrund 1 32012R0465
Um rechtlichen Änderungen in bestimmten Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und Rechtssicherheit im Interesse der betroffenen Akteure zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates anzupassen.