Erwägungsgrund 6 32012R0471
Lysozym (E 1105) gehört zur Gruppe der Zusatzstoffe, für die keine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (acceptable daily intake, ADI) festgesetzt ist. Daraus folgt, dass von dem Stoff in der zur Erreichung der gewünschten technologischen Wirkung benötigten Menge keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Daher sollte die Verwendung von Lysozym (E 1105) zur Konservierung von Bier zugelassen werden, das weder pasteurisiert noch sterilfiltriert wird.