Erwägungsgrund 7 32012R0471
Gemäß der Richtlinie 2008/84/EG der Kommission vom 27. August 2008 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel wird Lysozym (E 1105) aus dem Eiweiß von Hühnereiern gewonnen. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse sind in Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür aufgelistet. Das Vorkommen des genannten Enzyms in Bier ist gemäß der genannten Richtlinie auf der Etikettierung auszuweisen.