Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates informierte Frankreich die Kommission am 11. Mai 2012 über die befristete Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spinetoram (XDE-175) wegen des unerwarteten Auftretens von Drosophila suzukii, einer Gefahr, die nicht vorhersehbar war und für deren Eindämmung kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung stand. Dementsprechend hat Frankreich auch die übrigen Mitgliedstaaten, die Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) gemäß Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 darüber unterrichtet, dass es das Inverkehrbringen von Kirschen, Himbeeren und Heidelbeeren, die über den geltenden RHG liegende Pestizidrückstände aufweisen, in seinem Hoheitsgebiet genehmigt hat. Derzeit liegen diese RHG gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 an der Bestimmungsgrenze.
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von…
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln meldete Frankreich der…
In Anbetracht des Umstands, dass die durch die Notsituation begründete Verwendung spinetoramhaltiger Pflanzenschutzmittel von Frankreich bereits genehmigt…
In Anbetracht des Umstands, dass die durch die Notsituation begründete Verwendung spinosadhaltiger Pflanzenschutzmittel von Frankreich bereits genehmigt wurde,…
Die Behörde zog den Schluss, dass die durch eine Notsituation begründete Verwendung von Spinetoram (XDE-175) bei Kirschen, Himbeeren und Heidelbeeren aller…
Für Diphenylamin wurden in Anhang II und in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „RHG“) festgelegt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.