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Die Behörde zog den Schluss, dass die durch eine Notsituation begründete Verwendung von Spinetoram (XDE-175) bei Kirschen, Himbeeren und Heidelbeeren aller Voraussicht nach keine über den toxikologischen Referenzwert hinausgehende Verbraucherexposition zur Folge hat, weshalb von der Unbedenklichkeit für die Gesundheit der Bevölkerung auszugehen ist.
Die Behörde zog den Schluss, dass die in Frankreich genehmigte Verwendung von Spinosad bei Himbeeren aller Voraussicht nach keine über den toxikologischen…
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von…
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Ferkel (entwöhnt) wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für…
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Enten wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die…
Die Behörde zog in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Schluss, dass als RHG hinsichtlich der Verwendung von Bentazon auf Erbsen mit und ohne Hülsen…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) zog in ihren Gutachten vom 12. bzw. 19. September 2007 , vom 22. November 2007…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.