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Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 83 in Bezug auf die Festlegung ergänzender Bestimmungen für die Verlängerung von Zulassungen, die im Wege der gegenseitigen Anerkennung erteilt wurden, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Die Kommission erstellt ferner technische Anleitungen, um die Umsetzung dieses Kapitels, insbesondere der Artikel 37 und 39, zu erleichtern.
Um gegebenenfalls für die Erteilung der Zulassungen/Zeugnisse nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2018/1139 an die betroffenen Betreiber mehr Zeit einzuräumen,…
Die Zulassungen/Zeugnisse nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a bleiben für den Zeitraum von neun Monaten ab dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung gültig.…
Die Kommission kann nach Konsultation der Behörde gemäß dem in Artikel 35 Absatz 2 genannten Verfahren Durchführungsbestimmungen zur Anwendung des vorliegenden…
Artikel 12 erhält folgende Fassung: „Artikel 12 Übertragene Befugnisse Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 12a delegierte Rechtsakte zu…
Die Kommission kann nach Konsultation der Behörde gemäß dem in Artikel 35 Absatz 2 genannten Verfahren Durchführungsbestimmungen zur Anwendung des vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.