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Damit Antragsteller das Recht, eine Anpassung der Datenanforderungen zu beantragen, tatsächlich ausüben können, sollten die Mitgliedstaaten insbesondere dafür Sorge tragen, dass die Antragsteller über diese Möglichkeit und über die Gründe beraten werden, aus denen solche Anträge eingereicht werden können.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass potenzielle Antragsteller in einer von den Mitgliedstaaten für angemessen erachteten Weise Zugang zu wichtigen…
Der Mitgliedstaat, der die Verwaltungsentscheidung gemäß Absatz 4 dieses Artikels erlassen hat, teilt dem betroffenen Drittstaatsangehörigen außerdem mit,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass den betroffenen Personen die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie von der Änderung der…
Es erscheint gerechtfertigt, diese Abweichungen zuzulassen, denn die Ersuchen der Mitgliedstaaten basieren auf dem legitimen Erfordernis einer weiteren…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die betroffene Person das Recht hat, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger…
Gegebenenfalls und im Einklang mit dem nationalen Recht, einschließlich der für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Rechtsvorschriften, haben die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.