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Es erscheint gerechtfertigt, diese Abweichungen zuzulassen, denn die Ersuchen der Mitgliedstaaten basieren auf dem legitimen Erfordernis einer weiteren Anpassung ihrer Datenerhebungssysteme.
Die Unterschiede der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen erschweren den Vergleich, und die Erfassung statistischer Daten sollte für die…
Derartige Abweichungen sollten auf den Antrag dieser Länder hin im Fall des Vereinigten Königreichs und Österreichs zugelassen werden.
Derartige Abweichungen sollten auf ihren Antrag hin für Litauen, Polen und Schweden zugelassen werden.
Mehrere Mitgliedstaaten haben darum gebeten, dass während einer verlängerten Übergangszeit im Fall der Daten für die Berichtsjahre 2005 bis 2007 Abweichungen…
Vorbehaltlich der von ihnen festzulegenden Bedingungen sollten die Mitgliedstaaten die elektronische Einreichung von bestimmten Meldungen und Erklärungen…
Um eventuelle Probleme bei der Befolgung einer Gerichtsentscheidung zu lösen, ist es angezeigt, dass die Mitgliedstaaten gleichwertige Sicherheiten anerkennen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.