Erwägungsgrund 3 32012R0529
Die Europäische Gemeinschaft und die Regierung der Russischen Föderation schlossen am 26. Oktober 2007 ein solches Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (im Folgenden „Abkommen“).
Die Europäische Gemeinschaft und die Regierung der Russischen Föderation schlossen am 26. Oktober 2007 ein solches Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (im Folgenden „Abkommen“).