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Es liegen neue technische Erkenntnisse in Form spezifischer Studien zur Carry-over-Rate von Maduramicin aus Futtermitteln in Eier von Legehennen vor. Diese Studien belegen, dass Futtermittel für Legehennen, die aufgrund von Kreuzkontamination Maduramicin in Mengen enthalten, die unter dem Höchstgehalt liegen, in Eiern dennoch Maduramicingehalte zur Folge haben, die über dem derzeit zulässigen Höchstgehalt liegen. Laut den Schlussfolgerungen in dem EFSA- Gutachten zur Kreuzkontamination von Futtermitteln für Nichtzieltierarten durch Maduramicin und in dem Wissenschaftlichen Gutachten zur Sicherheit und Wirksamkeit von Maduramicin-Ammonium für Masthühner führen diese höheren Gehalte nicht zu einem nennenswerten Risiko für die Verbrauchergesundheit. Daher sollten die Bestimmungen hinsichtlich Maduramicin entsprechend geändert werden.
Die EFSA nahm am 18. März 2010 ein wissenschaftliches Gutachten über Melamin in Lebens- und Futtermitteln an. Erkenntnissen der EFSA zufolge kann Melamin zur…
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde eine Änderung der Zulassung der Zubereitung dahin gehend beantragt, dass sie in Futtermitteln verwendet…
Aus Studien zum Transfer geht hervor, dass in manchen Fällen Gehalte an Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln, die den…
Daher muss der Höchstgehalt von Jod-I in Futtermitteln für die beiden entsprechenden Tierarten, d. h. für Milchkühe und Legehennen, abgesenkt werden, um das…
Die Bedingungen für die Zulassung von Nicarbazin und Diclazuril als Futtermittelzusatzstoffe wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 875/2010 der Kommission vom 5.…
Mit Ausnahme von Fischmehl und Fischmehl enthaltenden Mischfuttermitteln, die bereits zur Fütterung von Nichtwiederkäuern zugelassen sind, sollten daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.