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Für Lasalocid-Natrium in Lebensmitteln tierischen Ursprungs von Rindern wurden im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 86/2012 der Kommission vom 1. Februar 2012 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs betreffend Lasalocid Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Deshalb ist es notwendig, die Bestimmungen hinsichtlich Lasalocid-Natrium zu ändern.
Die Höchstgehalte sollten kontinuierlich angepasst werden, damit den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen sowie den Änderungen der…
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG sollte im Hinblick auf die Kokzidiostatika Narasin, Nicarbazin und Lasalocid-Natrium geändert werden, um den kürzlich…
Die Festsetzung von Höchstmengen an Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, die in der Europäischen Union zur Verwendung in Arzneimitteln für zur…
Die Festsetzung von Höchstmengen an Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, die in der Europäischen Union zur Verwendung in Arzneimitteln für zur…
Die Festsetzung von Höchstmengen an Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, die in der Europäischen Union zur Verwendung in Arzneimitteln für zur…
Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 erhält folgende Fassung: „g) Beratung über die maximalen Rückstandswerte von Tierarzneimitteln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.