Erwägungsgrund 2 32012R0618
Der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat Stellungnahmen zu den Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen abgegeben, die ihm gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgelegt worden waren. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen und der von den betroffenen Parteien eingegangenen Bemerkungen empfiehlt es sich, Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu ändern, um die Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe zu harmonisieren.