Verordnung (EU) 2026/1828 der Kommission vom 28. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) in Hanfblättern für Aufgüsse mit Wasser und in Hanfblattaufgüssen (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission wurden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32026R1828
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