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Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen ist die Kommission verpflichtet, die in Anhang II Nummer 2 der genannten Verordnung beschriebene Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex von in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen bis zum 1. Januar 2012 zu überprüfen.
eine externe Nassläufer-Umwälzpumpe oder eine in ein Produkt integrierte Nassläufer-Umwälzpumpe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 der Kommission vom 22.…
Nassläufer-Umwälzpumpen: Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 gemäß Verordnung (EU) Nr. 641/2009 in geltender Fassung;
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird nach folgendem Zeitplan anwendbar:…
Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 werden wie folgt geändert: 1. Anhang I Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. ANFORDERUNGEN AN DIE…
Für Umwälzpumpen gelten die in Anhang I genannten Ökodesign-Anforderungen. Die Erfüllung der Ökodesign-Anforderungen wird nach den Bestimmungen des Anhangs II…
Die Überprüfung durch die Kommission und die bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass bestimmte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.