Erwägungsgrund 4 32012R0641
Der Rat hat am 16. Juli 2012 den Beschluss 2012/388/GASP erlassen, um der Resolution 751 (1992) dadurch Wirkung zu verleihen, dass eine weitere Person zu der Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Beschluss 2010/231/GASP hinzugefügt wird.