Erwägungsgrund 6 32012R0675
Aufgrund ihrer Unlöslichkeit und ihres hohen Molekulargewichts dürften diese Lebensmittelzusatzstoffe nicht in den essbaren Innenteil der Eier gelangen. Die Verwendung dieser Lebensmittelzusatzstoffe kann keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, da die Wachse auf der Schale bleiben. Die Verwendung von Talkum (E 553b) und Carnaubawachs (E 903) bei ungeschälten gefärbten gekochten Eiern sowie von Schellack (E 904) bei allen ungeschälten gekochten Eiern, also gefärbten und nicht gefärbten, sollte daher zugelassen werden.