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Es wurde beantragt, die Verwendung von Talkum (E 553b) und Carnaubawachs (E 903) bei ungeschälten gefärbten gekochten Eiern sowie die Verwendung von Schellack (E 904) bei ungeschälten gekochten Eiern zuzulassen; der Antrag wurde den Mitgliedstaaten vorgelegt.
Die Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe Talkum (E 553b), Carnaubawachs (E 903) und Schellack (E 904) auf der Oberfläche ungeschälter gefärbter gekochter…
Aufgrund ihrer Unlöslichkeit und ihres hohen Molekulargewichts dürften diese Lebensmittelzusatzstoffe nicht in den essbaren Innenteil der Eier gelangen. Die…
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr.…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden in der Lebensmittelkategorie 10.2 „Eier und Eiprodukte, verarbeitet“ nach dem Eintrag zu E 520-523…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Die Kommission hat mehrere Anträge auf Zulassung der Verwendung von Bienenwachs (E 901) auf Paprika, Tomaten, Gurken, Bananen, Mangos und Avocados, Granatäpfeln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.