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Die Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe Talkum (E 553b), Carnaubawachs (E 903) und Schellack (E 904) auf der Oberfläche ungeschälter gefärbter gekochter Eier kann dekorativen Zwecken dienen, da sie der Schale mehr oder weniger Glanz verleihen. Zudem kann die Verwendung von Schellack (E 904) auf der Oberfläche aller ungeschälten gekochten Eier dazu beitragen, dass diese besser haltbar sind.
Aufgrund ihrer Unlöslichkeit und ihres hohen Molekulargewichts dürften diese Lebensmittelzusatzstoffe nicht in den essbaren Innenteil der Eier gelangen. Die…
Es wurde beantragt, die Verwendung von Talkum (E 553b) und Carnaubawachs (E 903) bei ungeschälten gefärbten gekochten Eiern sowie die Verwendung von Schellack…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden in der Lebensmittelkategorie 10.2 „Eier und Eiprodukte, verarbeitet“ nach dem Eintrag zu E 520-523…
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr.…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
: Berechnet als Borsäure. 10 Eier und Eiprodukte 10.1 Eier, nicht verarbeitet Die in Teil B 1 dieses Anhangs aufgeführten Lebensmittelfarbstoffe sind zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.