Erwägungsgrund 1 32012R0692
Mit der Verordnung (EU) Nr. 43/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 setzte der Rat für 2012 Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern fest.