Erwägungsgrund 2 32012R0694
Für eine geeignete Bestandsbewirtschaftung und Vereinfachung empfiehlt es sich, eine TAC und die Fangquoten der Mitgliedstaaten für den Sardellenbestand im Golf von Biscaya (ICES-Untergebiet VIII) für eine Fangsaison, die vom 1. Juli jedes Jahres bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres dauert, und nicht für einen Bewirtschaftungszeitraum festzusetzen, der einem Kalenderjahr entspricht. Die Fischerei sollte jedoch den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 43/2012 über die Bedingungen für die Nutzung der Quoten unterworfen sein.